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Lieferanten/Transportkunden

Bagger beim Verlegen von Rohrleitungen an einer Baugrube

Aus- bzw. Einspeisungen in unserem Verteilernetz.

MITNETZ GAS HD ist ein Verteilernetzbetreiber mit entry-exit-System.

Unser Netz wird Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Ein- und Ausspeisevertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV) zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) in der jeweils gültigen Fassung.

Der Ein- und Ausspeisevertrag regelt für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller Gasentnahmen und -einspeisungen des Transportkunden im Verteilernetz der MITNETZ GAS HD, die Kapazitätsprodukte und deren Buchung sowie Nominierung und Renominierung. Details zum Kommunikationstest finden Sie hier.

Als Transportkunde buchen Sie eine definierte Kapazität an einem namentlich benannten Ein- bzw. Ausspeisepunkt. Die verbindliche Anfrage und Buchung von Kapazitäten erfolgt mittels Download Standardformular „Kapazitätsbuchungen“. Die Bestätigung Ihrer Buchung erfolgt schriftlich.

Vorbereitende Maßnahmen:

Um für die Buchung von Kapazitäten im Netzgebiet der MITNETZ GAS HD zugelassen zu werden, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Bitte senden Sie uns dafür das ausgefüllte und unterzeichnete Formular Download Formular Registrierung Transportkunde zu.

DOWNLOADS

Vorschau Beschreibung Format Größe
Ein- und Ausspeisevertrag PDF 466,2 kB
Anlage 1 - § 18 NDAV PDF 74,2 kB
Anlage 3 - Ergänzende Geschäftsbedingungen PDF 263,6 kB

Bitte beachten Sie, dass für die Belieferung von Letztverbrauchern zusätzlich zu einer Buchung die An- und Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung von Letztverbrauchern nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067) oder einer diesen Beschluss ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur erfolgen muss.