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Anschlussnutzung

Zwei Mitarbeiter im Gespräch in einer Baugrube

Grundlage für die Gasentnahme aus dem Netz.

Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Gasentnahme aus unserem Verteilernetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss. Die Nutzung eines Netzanschlusses zur Gasentnahme nennt man Anschlussnutzung. Im Rahmen der Anschlussnutzung werden die Rechte und Pflichten zur Gasentnahme an Ihrer Entnahmestelle (Zählpunkt) geregelt. Dies betrifft u. a. den Betrieb Ihrer Gasanlagen am Netzanschluss, die Messung und Zutrittsrechte.

Bei Anfragen zur Anschlussnutzung treten Sie mit uns in Kontakt.